OER-Expertise „Rechtsprobleme bei wiederholter Nutzung frei lizenzierter Inhalte“

Der OER-Fundus wächst und wächst und wächst – und damit nehmen auch die Möglichkeiten zur Weiternutzung und Überarbeitung zu. Inzwischen sehen wir die nächste Stufe: Überarbeitungen von vorab bereits überarbeiteten Materialien. Was muss man bei solchen „Kettenlizenzierungen“ beachten, wenn ein Material in die dritte und vierte und fünfte Generation übergeht?

Das OERcamp hat 2017 eine juristische Expertise beauftragt, deren Ergebnisse wir hier veröffentlichen. 

OER-Expertise von Paul Klimpel

Aus den Fördermitteln für 2017* hat der Verein ZLL21 e.V., Träger der OERcamps, Dr. Paul Klimpel beauftragt. Das Ergebnis: „Und Wieder, und wieder, und wieder … Rechtsprobleme bei wiederholter Nutzung frei lizenzierter Inhalte“ Dr. Paul Klimpel, iRights.law | Juni 2017 (pdf). Der Text steht unter der Lizenz CC BY 4.0.

„Erstaunlich schwierig und kompliziert“

Im Fazit schreibt Paul Kimpel:

„Angesichts der ausdrücklichen Intention, durch freie Lizenzen die Wiederverwendbarkeit von Inhalten zu fördern, ist es in der Praxis erstaunlich schwierig und kompliziert, dies in einer Weise zu tun, die rechtlich korrekt ist. Die Vielfalt an unterschiedlichen freien Lizenzen erschwert die Wiederverwendung von Inhalten, zumal die sogenannten Copyleft-Bestimmungen oft nicht miteinander kompatibel sind. Gleichwohl gibt es zur Verwendung freier Lizenzen derzeit keine sinnvolle Alternative.“ (Hervorhebung durch oercamp.de)


* Die OERcamps 2017 werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.